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Konto ohne Kontobewegung – nach 20 Jahren fallen sie dem Staat zu

Werden Konten bei spanischen Geldinstituten gehalten und verfügen diese über einen genügenden Saldo um die Kontoführungsgebühren zu zahlen, können diese schnell in Vergessenheit geraten. Insbesondere sind Fälle bekannt in denen Konten von Ausländer die im Ausland verstorben sind für Jahre unbeachtet bei spanischen Banken existierten. Gleiche Fälle  gab es bei betreuten Personen.

Doch was passiert mit diesen Konten, wenn sie durch die Erben oder Betreuer nicht aktiviert oder eingezogen werden?

Zunächst fallen natürlich die normalen Kontoführungsgebühren und Bankkosten an. Werden Konten für 20 Jahre nicht genutzt,  sind also über die Kontogebühren hinausgehenden  Kontobewegungen vorhanden, wird per Gesetz von der Aufgabe des Kontos und des dort vorhandenen Saldos ausgegangen.  In diesem Fall fällt das dort vorhandene Vermögen der spanischen Staatskasse -und damit dem spanischen Staat- unwiderruflich zu.

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