Bei Banken Überziehungsgebühren beachten
Zeigen Konten ohne ausreichenden Saldo bei spanischen Geldinstituten für einige Zeit keine Kontobewegungen oder erfolgen keine Überweisungen zur Deckung der Kontoführungsgebühren, ist es Usus bei den Banken, dass diese Konten nach wenigen Monaten gelöscht werden. Dies kann zum Teil unangenehme Nachteile haben, soweit von dem Konto nur jährliche Kosten wie zum Beispiel die Hausratversicherung oder die örtlichen Steuern (IBI und Basura) abgebucht werden sollen. Andererseits haben sich viele Bankkunden an dieses Vorgehen gewöhnt und lassen ein nicht mehr benötigtes Konto einfach solange geöffnet, bis die Bank von sich aus das Konto schließt. Die entstandenen Kontoführungsgebühren oder Überziehungsgebühren werden dann vom Institut , soweit andere Konten des gleichen Inhabers nicht bestehen, zumeist nicht berechnet oder abgeschrieben.
In einer neuer Veröffentlichung hat die spanischen Zentralbank jedoch darauf hingewiesen, dass Geldinstitute an diesen über Jahre hinweg angewandten Mechanismus nicht gebunden sind. Wird in dem Vertrag zur Kontoeröffnung die automatische Schließung des Konto nicht vereinbart, hat die Banken das Recht, anfallende Überziehungsgebühren -faktisch für die Ewigkeit- beim Kontoinhaber zu berechnen und zu verlangen. Eine Pflicht zur automatischen Kontoschließung besteht prinzipiell nicht. Wird also nach Jahren wieder eine Konto bei der selben Bank eröffnet, kann das früher dort „vergessene Konto“ erhebliche Kosten nach sich ziehen. Insoweit kann die Bank alle bis dahin aufgelaufenen Gebühren des alten Kontos vom neuen Konto einziehen.
Es ist also ratsam sich von Zeit zu Zeit unerwünschten Leistungen und Konten durch einen Gang zur Hausbank zu entledigen und sich vor Kontoeröffnung nach gegebenenfalls bestehenden „Altlasten“ zu erkundigen.