Steuererhöhung auf den Balearen ab dem 01. Mai 2012
Liebe Leser, wie ich bereits berichtet habe, beschloss die Balearenregierung am 09. März 2012 eine Steuererhöhung die auch Nicht – Residente betrifft. Die neuen Steuersätze sollten ab dem 01. April 2012 greifen. Die gute Nachricht vorab: Das entsprechende Gesetz „Über Steuermaßnahmen zur Defizitverringerung“ wurde erst zum 31.03.2012 veröffentlicht und tritt, was die neuen Steuersätze betrifft, erst ab dem 01. Mai 2012 in Kraft.
Nun zu den schlechten Nachrichten: Leider wurden bei der Umsetzung der Beschlüsse, diese zum Teil erheblich verschärft, sodass meine anfänglichen Mitteilungen korrigiert werden müssen.
Spritpreise – neue Abgabe von 4,8 Cent / Liter: Kraftstoffe werden ab dem 01. Mai 2012 mit einer Sondersteuer belegt. Die Steuer beträgt 48 EUR pro 1.000 Liter Kraftstoff. Betroffen sind Diesel und Benzin. Heizöl wird mit 2 EUR pro 1.000 Liter belastet. Gewerblicher Transport erhält eine Steuerrückerstattung auf Dieselkraftstoffe.
Zulassungssteuer für Neuzulassungen von großvolumigen KfZ von 14,75% auf 16% erhöht: Ab dem 01. Mai 2012 steigt die Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge in der Schadstoffklasse 4 (CO2 Ausstoß von über 200g/km). Die einmalig zu zahlende Zulassungssteuer wird von 14,75% auf 16% angehoben (Quads und Jetskis sind ebenso betroffen).
NEU: Steuer bei Übertragung von gebrauchten Kfz über 15 PS wird verdoppelt: Ab dem 01. Mai 2012 steigt die Stempelsteuer für die Übertragung von KfZ über 15 PS zwischen Privatpersonen von ursprünglich 4% auf 8% des Zeitwertes des KfZ. Zeitwerttabellen werden durch das spanische Finanzamt regelmäßig veröffentlicht.
Grunderwersbssteuer erhöhte sich stufenweise auf bis zu 10%: Auch bei Immobilieninvestitionen, einem der Motoren der Balearenwirtschaft, gibt es neue Steuersätze. Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, dass es hier zu einem progressiven Anstieg kommt. Leider ist diese Art der Steuergerechtigkeit dem Parlament, wie es jetzt klar wird, fremd. Beschlossen wurde ein stufenweiser Anstieg der Grunderwerbssteuer. Die neuen Steuersätze berechnen sich bald wie folgt:
Immobilien mit einem Übertragungswert von (Diese Steuersätze wurden nachträglich teilweise geändert/gesenkt. Bitte beachten Sie den Beitrag vom 01.05.2012!)
Wert ab: |
Steuergrundbetrag: |
Restwert bis: |
Steuersatz über Restwert: |
0,00 € |
0,00 € |
300.000,00 € |
7,00% |
300.000,01 € |
21.000,00 € |
500.000,00 € |
8,00% |
500.000,01 € |
40.000,00 € |
700.000,00 € |
9,00% |
700.000,01 € |
63.000,00 € |
Darüber hinaus |
10,00% |
Auch dem Modell eines Teilverkaufes oder der Übertragung der Immobilie an mehrere Personen zur Steuerersparnis wurde ein Riegel vorgeschoben. Im Fall von Teilverkäufen ist zur Berechnung des anzuwendenden Grunderwerbssteuersatzes zunächst der Gesamtwert der Immobilie zu ermitteln. Der sich auf diesen Gesamtwert anzuwendende Mittelwert des Steuersatzes nach obiger Tabelle wird nachfolgend auf den übertragenen Anteil berechnet.
Zur Veranschaulichung soll nachfolgendes Beispiel dienen:
– Gesamtwert der Immobilie: 800.000,00 EUR
– Gesamtzahl der Erwerber: Vier Personen
– Wert des Anteils jedes einzelnen Erwerbers: 200.000,00 EUR
– Grunderwerbssteuer für den Gesamtwert der Immobilie: 73.000,00 EUR
– Mittelwert des Steuersatzes: ([73.000,00 EUR x 100%] / 800.000,00 EUR) = 9,125%
Jeder Erwerber zahlt somit 200.000,00 EUR x 9,12% = 18.240,00 EUR Grunderwerbssteuer (anstatt von 7% auf 200.000,00 EUR = 14.000,00 EUR). Minimale Steuervorteile ergeben sich daher nur auf Grund von gesetzlich ebenso geregelten Abrundungen in der Berechnung.
NEU: Grunderwerbssteuer für Garagen: Die Besteuerung von gesondert übertragenen Garagen und Abstellplätzen steigt ab 30.000,01 EUR Wert von 7% auf 8%. Die obige Mittelwertsberechnung findet Anwendung.
NEU: Absenkung der Kosten bei Hypothekenlöschungen: Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nunmehr die Vorlage der Hypothekenlöschungsurkunde beim Finanzamt entfällt, soweit diese Urkunde im Register eingetragen wird. Hierdurch entfallen die entsprechenden Gestoriakosten. Die Honorare der Notare sind bereits erheblich gesenkt worden. Eine einfache Hypothekenlöschung über einem Grundstück sollte nunmehr nicht mehr als 150,00 EUR kosten. Eine längst überfällige Regelung.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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