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Die grosse Freiheit auf Mallorca – Vermieten an Touristen

Das es neue Regeln bei der touristischen Vermietung von privaten Immobilien auf Mallorca gibt, müsste mittlerweile jedem bekannt sein. Bis vor kurzem war diese Art der Nutzung von Mallorcaimmobilien so gut wie ausgeschlossen, da es gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen nicht oder nur unter hohen Auflagen gab. Interessierte Eigentümer wurden so förmlich in die Illegalität gezwungen. Dieser Zustand wurde nun geändert. Lokale Medien berichten genüsslich über die neue Freiheit auf dem privaten Vermietsektor und publizieren gleich den Download für die entsprechenden Anträge (Declaracion responsable de inicio de actividad turística) mit. “Der Antragsprozess ist einfach und ab sofort ist die touristische Vermietung der privaten Immobilie legal”, wird dem Leser suggeriert.

Im Prinzip ist dies auch richtig, nur steckt natürlich das Problem, wie so oft, im Detail.

Stellt der Betreffende einen Antrag auf die Vermieterlizenz macht er zweierlei. Zunächst gibt er damit an, dass er zumindest ab sofort an der touristischen Vermietung Interesse hat. Somit ist er ab Antragstellung für die Tourismusbehörde sichtbar. Denn der Antrag enthält neben allen Daten der Immobilie auch die des Eigentümers und der Person die für die Vermietung zuständig ist, sollte dies nicht der Eigentümer selbst sein. Die Behörde muss also nicht mehr lange auf irgendwelchen Webseiten nach den Gesetzesbrechern suchen. Das illegale Vermietgeschäft ist also ab sofort vorbei, auch wenn der Antrag von der Behörde später abgewiesen werden sollte.
Dass diese Daten dann auch dem spanischen Finanzamt zugänglich sind dürfte ebenso klar sein. Dort werden sich dann die Inspektoren zusätzlich dafür interessieren, was denn mit der Immobilie vorher geschah und ob nicht gegebenenfalls die Vermietung schon ein paar Jahre läuft. Die Frage nach den erklärten und abgeführten Steuern rückt also in den Mittelpunkt.

Daneben bestätigt der Antragsteller aber auch, dass seine Immobilie allen Anforderungen des Tourismusgesetzes und allen Verordnungen zu dessen Umsetzung entspricht.
Nun mal ehrlich: Wer von Ihnen hat jemals versucht sich in dieses Gesetzeswirrwar einzulesen, geschweige denn zu prüfen, ob die geforderten Voraussetzungen wirklich bei der hübschen Mallorca Immobilie auch vorliegen? Der Prozentsatz derer, die sich diese Mühe gemacht haben bevor sie ohne weitere Vorbereitung den Antrag einreichten, dürfte so hoch sein wie es legale Vermietungen vor der Verabschiedung der “neuen Freiheit” gab.

Sollte sich herausstellen, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, weil z.B. die Immobilie den Anforderungen nicht entspricht, drohen heftige Strafen bis zu 300.000,00 EUR sollte die Vermietung nicht umgehend und für immer eingestellt werden. Das ist zwar nichts im Vergleich zum überwiesenen Betrag zur spanischen Bankenrettung von 100.000.000.000,00 EUR, kann aber dennoch recht schmerzhaft für den Betroffenen sein.

Mein Tipp: Lassen sie sich von einem Profi beraten bevor es zu spät ist.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

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Kategorien:Immobilienrecht, Steuern
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