Neues Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Spanien eingeleitet
Spanien braucht Geld. Darum versucht das Land zur Zeit alles, um Steuereinnahme zu erhöhen. Gerne greift es dabei auf die Vorschläge der EU zurück. Schöner Nebeneffekt für spanische Politiker ist dabei auch, dass sich die Wut der Bevölkerung auf die Herren in Brüssel lenken lässt. Nun droht ausgerechnet von dort neues Ungemach. Die EU warnte Spanien unlängst vor einem Vertragsverletzungsverfahren, sollte es eine bestimmte Steuerpraxis nicht ändern. Hierbei geht es wieder einmal um die Ungleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten in Sachen Besteuerung. Kein neues Thema für Spanien.
Doch worum handelt es sich genau? Kauft ein Residenter in Spanien eine Immobilie und macht diese zu seinem Erstwohnsitz, kann er oder sie unter bestimmten Bedingungen beim Verkauf mit Gewinn eine Steuerbefreiung erlangen. Dies immer dann, wenn der Verkaufserlös in einen neuen Hauptwohnsitz in Spanien re-investiert wird. Von dieser Steuerbefreiung kann ein Nichtresidenter keinen Gebrauch machen. Er ist hiervon kategorisch ausgeschlossen. Das heißt im Klartext, dass der nichtresidente Immobilieninvestor voll besteuert wird, auch wenn er den Verkaufserlös umgehend in eine neue Spanienimmobilie steckt.
Diese Ungleichbehandlung liegt nun der EU Kommission auf dem Tisch. Spanien wurde aufgefordert Stellung zu dieser Praxis zu nehmen.
Das gleiche Schicksal ereilte Spanien bereits mit der Ungleichbehandlung von Nichtresidenten in bezug auf die Steuersätze beim Verkauf von Immobilien und auch bei der Besteuerung in Erbschaftssachen. Das Thema Steuersätze beim Verkauf, bis 2006 wurden Nichtresidente mit 35% und Residente mit 15% besteuert, wurden bereits gelöst. Spanien ruderte seinerzeit zurück und legte einen einheitlichen Steuersatz für alle Investoren fest. Heute und nach vielen Gesetzesmodifikationen zahlen Nichtresidente sogar weniger Steuern beim Verkauf als Residente. Diese Entwicklung hatte übrigens zur Folge, dass durch EU Bürger massenhaft Verfahren gegen den spanischen Fiskus eingeleitet wurden, um die noch nicht verjährten und überhöht gezahlten Steuern vom spanischen Staat zurück zu erlangen.
In Sachen Erbschaftssteuern steht ebenso fest, dass Spanien im Streit mit der EU unterliegen wird. Auch hier sitzen Anwälte bereits in den Startlöchern um wohl zigtausend Verfahren auf Rückerstattung gegen Spanien loszutreten.
Stellt sich nach den langwierigen Verfahren letztendlich heraus, dass die spanische Steuergesetzgebung auch bei der Steuerbefreiung für Immobilienreinvestitionen nicht EU konform ist, könnte dies teuer werden.
Zur Zeit verteitigt sich Spanien in dem es vorgibt, dass die Steuerbefreiung nur für den Hauptwohnsitz gilt. Dieser, so das Argument, würde aber bei Ausländern gerade nicht in Spanien liegen. Hier handele es sich lediglich um Ferienwohnungen, also um Zweitwohnsitze. Auch Spanier können für Zweitwohnsitze die Steuerbefreiung nicht erlangen. Damit läge eine Ungleichbehandlung nicht vor. Leider wird hierbei vergessen, dass es innerhalb der EU und zwischen den Staaten keine Erst- und Zweitwohnsitzregelung gibt. Diese existieren nur innerhalb der Mitgliedsstaaten selbst. (Man kann einen Erst- und Zweitwohnsitz in Deutschland oder Spanien haben. Es ist jedoch nicht möglich den Erstwohnsitz in Deutschland und den Zweitwohnsitz in Spanien zu erklären. Die EU ist eben [noch] kein föderatives Gebilde.)
Sollte Spanien dazu verurteilt werden, die Ferienimmobilie eines ausländischen Investoren an Spaniens Küste wie einen Erstwohnsitz zu behandeln, kämen dann, neben der Steuerbefreiung bei Reinvestitionen, sicherlich weitere Forderungen auf Spanien nach Steuererleichterungen zu. So sind „spanische Erstwohnsitze“ auch bis zu einem erheblichen Maß steuerbefreit, wenn es um die jährliche Vermögens- und Einkommenssteuer oder um den Verkauf der Immobilie durch über 65 jährige geht. Auch hier bluten Ausländer im Verhältnis zu Inländern noch kräftig und das, meines Erachtens, vollkommen unberechtigt und EU gesetzeswidrig.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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