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Neues spanisches Mietrecht ab dem 06. Juni 2013 – Kauf bricht Miete!
Lange haben die Politiker in Madrid gerungen. Es sollte ein neues und ausgewogeneres Mietrecht werden. Heute wurde das morgen in Kraft tretende neue Mietrecht Spaniens im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Was ändert sich?
- Die Mindestmietzeit, die Zeit in dem es dem Vermieter fast unmöglich ist zu kündigen, sinkt von 5 auf 3 Jahre;
- die weitere unkündbare Verlängerung der Mietzeit sinkt von 3 auf 1 Jahr;
- die jährliche Mietzinsanpassung kann ab sofort gelöst von der Inflationsrate frei vereinbart werden;
- der Mieter kann nach 6 Monaten Mindestmietdauer mit einer Frist von 30 Tagen jederzeit kündigen;
- der Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen den Mietvertrag nach Ablauf einer Mindestvermietzeit von 1 Jahr mit einer Frist von 60 Tagen kündigen;
- der Mieter kann bestimmte Arbeiten unter bestimmten Voraussetzung in der Wohnung ausführen und die Kosten vom zu zahlenden Mietzins abziehen;
- der Mieter kann ab sofort wirksam auf sein Vorkaufsrecht bei Verkauf der Immobilie verzichten;
- die Vermietung an Touristen ist ausdrücklich von der Anwendung des Mietrechtsgesetzes ausgenommen;
- Räumungsklagen wurden gestrafft.
- Für Juristen und Mieter sicher ein Schock ist, das ab sofort der Kauf in Spanien die Miete bricht! Dies gilt auch für die Versteigerung der Immobilie. Abgewendet kann dies nur durch den Eintrag des Mietvertrages im Grundbuch.
Für Altmietverträge gilt das alte Recht. Es wird also erst mit Abschluss neuer Mietverträge ab morgen, den 06. Juni 2013, richtig spannend.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Kategorien:Immobilienrecht, Wohnen
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