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Archive for August 2013

Wohnung & Apartment – bleibt die Ferienvermietung illegal auf den Balearen?

Sie haben eine Wohnung auf Mallorca, Ibiza, Menorca oder Formentera, oder planen ein kleines Apartment dort bald zu erwerben? Ihnen wurde bei der Immobilien – Suche oder vor dem Kauf Ihres neunen Eigenheims in Santa Ponsa, Palma, Pollensa oder Cala D´Or durch den Makler oder den Verkäufer signalisiert, dass Sie diese Wohnung gewinnbringend oder zumindest kostendeckend an Touristen vermieten können? Sie planen den Schnäppchenkauf obendrein noch durch Mieteinkünfte finanzieren zu lassen und die Wohnung in der Nebensaison selbst zu nutzen? Dann wird Sie der nachfolgender Artikel sicher interessieren.

Vorab die schlechte Nachricht. Im Gegensatz zu frei stehenden Häusern ist die Vermietung von Wohnungen, Apartments und Reihenhäusern an Touristen auf den Balearen (zur Zeit noch) illegal. Wenn Sie also durch zu offensichtliche Werbung auf einschlägigen Webseiten oder durch eine Anzeige Ihres Nachbarn auffliegen wird es teuer. Das Mindestordnungsgeld liegt bei 40.000 EURO und auch das spanische Finanzamt könnte sich für Ihre Einkünfte interessieren. Denn alle Gewinne aus Immobilien, und dazu gehört auch die Vermietung, unterliegen der Hoheit des spanischen Fiskus. Das Argument, die Einnahmen bei Ihrer Steuererklärung „zu Hause“ mit angegeben zu haben, hilft Ihnen nicht.

Mit seiner kürzlich umgesetzten Reform des Wohnraummietgesetzes (LAU) hat Spanien die Lage der Eigentümer von Wohungen, Reihenhäusern und Appartements weiter verschlechtert. Vor der Reform war es durchaus möglich zu argumentieren, dass die Wohnung „ja nur kurzfristig“ und „ohne touristische Leistungen“ vermietet wurde. Zugegeben war dies nur ein Notnagel, aber manchmal half die Verteidigung. Dies vor allem dann, wenn die Beweislage gegen den Vermieter nicht erdrückend war. Denn nach wir vor hatte jeder Eigentümer einer Immobilie natürlich das Recht, die Wohnung oder das Apartment so lange -oder so kurz- wie gewünscht zu vermieten. Genau diese Lücke versucht das neue Gesetz über den Wohnraum nun zu verschließen. Es ordnet an, dass Kurzzeitmieten, also solche Mieten bei denen die Mietdauer zwei Monaten nicht überschreitet, dem Recht der Autonomie unterliegen, in der die Immobilie belegen ist. Kurz gesagt, eine Wohnung auf den Balearen unterliegt, was kurzfristige Mieten betrifft, dem Recht der Balearischen Inseln. Genau dieses balearische Recht verbietet grundsätzlich (mit Ausnahmen), die Vermietung von Wohnungen an Touristen. Damit wurden nach Angaben des Aptur mehr als 62.000 vermietete Wohungen auf den Balearen mit einem Schlag illegal.

Einen Lichtblick gibt es jetzt aber für geschundene Apartmentbesitzer auf Mallorca und Menorca. Gestern wurde im Govern beschlossen, die Kompetenzen in Sachen touristischer Vermietung von Wohnungen und Appartements an die Consells zu übertragen. Zwar haben die Inselräte der Pitiusas bereits signalisiert an dem rigiden Systems des Totalverbotes festzuhalten, jedoch möchten Mallorca und Menorca eine Erleichterung zumindest prüfen. Es bleibt also spannend in Sachen vermieten an Touristen auf den Balearen!

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

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