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Freitag der 13. September 2013 – kommt die Amnestie für Schwarzbauten?
Bei Immobilieninvestitionen sind vor allem die im Außenbereich (suelo rustico) gebauten Immobilien ein Problem. Nicht weil es sie gibt, sondern weil diese zumindest teilweise illegal erbaut wurden. Bei der Prüfung im Zuge des Kaufes kommt oft der ohne Genehmigung zu Wohnraum umgebaute Keller, der Pool oder das Gästeapartment zum Vorschein. Manchmal ist auch das ganze Haus schlicht illegal. Bestandsschutz tritt generell nach acht Jahren ein, soweit die lokalen oder überregionalen Bauaufsichtsbehörden kein Ordnungswidrigkeitsverfahren angängig gemacht haben. Die Verjährung der Baurechtswidrigkeit ist ebenso von der Lage der Immobilie, deren Alter und der Klassifizierung des Bodens abhängig. Alles in allem: ein Minenfeld. Immobilienkäufer sind gut beraten sich die Legalität von fincas rusticas vor dem Kauf stets von einem Fachmann im Immobilienrecht bestätigen zu lassen. Ohne qualifizierten Rat droht der Verlust der Investition. Die Traumimmobilie kann so sehr schnell zum Alptraum werden.
Gute Nachrichten kommen nun von der Balearenregierung. Ausgerechnet am Freitag den Dreizehnten wurde eine Gesetzesvorlage für ein neues Bodengesetz beschlossen. Neben der Verschlankung von Verfahren, der Verschärfung von Sanktionen für illegale Bauten sollen nunmehr auch Voraussetzungen geschaffen werden, illegale oder teil-illegale Bauten im suelo rustico die Bestandschutz genießen zu legalisieren.
Das ley Company (ausgesprochen: „Compain“) benannt nach dem balearischen Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Raumordnung, ist seit mehreren Jahren in Arbeit. Sein Vorentwurf wurde vor einem Jahr teilweise für verfassungswidrig erklärt. Mit der Modifizierung sollen nunmehr diese Bedenken ausgeräumt worden sein.
Soweit das Gesetz unverändert verabschiedet wird und nach Veröffentlichung der noch zu entwerfenden Verwaltungsvorschriften sollen dann ohne Genehmigung errichtete Immobilien bei denen Bestandsschutz bereits eingetreten ist, unter Vorlage eines Projektes nebst Plan in den darauf folgenden drei Jahren legalisiert werden können. Voraussetzung der Legalisierung ist neben dem Nachweis des Bestandschutz durch den Eigentümer, ein Antrag, die Zahlung der lokalen Bausteuern und die Entrichtung eines Bußgeldes von bis zu 25% der Baukosten.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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