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Keine Steuererleichterungen für 2014 in Sicht.

Am 26. Dezember wurde der Haushalt 2014 für Spanien veröffentlicht. Das knapp 530 Seiten starke Dokument birgt für nicht Residente in Spanien keine Überraschungen.

Die Vermögenssteuer, welche am 31.12.2013 auslaufen sollte, wurde um ein Jahr verlängert. Somit wird in Spanien belegenes Vermögen (Grundbesitz, Bankkonten, Anlagen, etc) auch 2014 mit dieser Zwangsabgabe belegt. Der Freibetrag von 700.000 EUR pro Person wird beibehalten.

Ebenso wird der Sonderzuschlag von 0,75% auf Steuern für laufende Einnahmen nicht aufgehoben. So liegt auch in 2014 der Steuersatz bei insgesamt 24,75%. Betroffen sind hiervon in Spanien zu versteuernde Mieteinnahmen, das fiktive Einkommen der eigenen vier Wände oder auch die Quellensteuer auf bestimmte in Spanien zu versteuernde Einnahmen von nichtresidenten Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Zu guter Letzt ändert sich auch der Steuersatz für Gewinne beim Verkauf von Immobilien oder Zinserträge -für nicht EU Ansässige- nicht. Dieser verbleibt (erhöht um zwei Prozentpunkte) bei 21%.

Eine gute Nachricht kann ich aber doch vermelden! Keine der Steuern welche nicht – residente Investoren betreffen soll nächstes Jahr erhöht werden; und ab übernächstes Jahr sogar wieder fallen. Aber genau dieses Versprechen hatte Spanien bekanntlich auch schon im Jahre 2012 und ebenso in 2013 abgegeben (und gebrochen) …

Ich wünsche Ihnen einen Guten Rutsch!

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

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Kategorien:Kurznachrichten, Steuern
  1. Klaus Liese
    29/12/2013 um 17:22

    Herzlichen dank und alles gute, glück und gesundheit für 2014. gruss Daniela u. klaus liese

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