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So legilisieren Sie illegale Immobilien auf Mallorca
Am 29. Mai 2014 trat das lang erwartete und heiß diskutierte „Ley de Suelo“, das erste balearische Bodengesetz, in Kraft. Gemäß der zweiten Zusatzbestimmung des Gesetzes soll es nunmehr möglich sein, die auf dem Lande der balearischen Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera ohne Genehmigung gebauten Häuser, Keller, Pools oder sonstige Anbauten legalisieren zu lassen.
Hierbei gibt es verschiedene Einschränkungen. Die wohl wichtigste ist, dass sich die Gebäude nicht in einem geschützten Gebiet befinden dürfen. So sind und bleiben Häuser im ANEI, ARIP, etc. illegal. Bestandsschutz genießen ohne Genehmigung errichtete Häuser dort nur, wenn die Immobilie nachweislich vor mehr als zwei Jahrzehnten errichtet wurde. Legal sind sie deswegen aber noch nicht.
Zweite Voraussetzung für alle anderen Schwarzbauten ist, dass die Aufbauten der Balearen – Immobilie bereits bei in Kraft treten der Bestimmung Bestandsschutz genossen haben. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als acht Jahre seit deren Bau verstrichen sind und die Immobilie seitdem unverändert geblieben ist. Der Nachweis ist durch den Eigentümer zu führen.
Gelingt der Altersnachweis kann die Immobilie bei der zuständigen Gemeinde nach-legalisiert werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Neben einer erheblichen Wertsteigerung kann die Immobilie nun auch legal umgebaut werden. Dies wird jeder potentielle Käufer zu schätzen wissen!
Was sind die Kosten? Bei den Kosten der Legalisierung ist mindestens zu kalkulieren:
– Kosten des Altersnachweises
– Legalisierung
– Bausteuern
– pauschales Ordnungsgeld in Höhe von 15% bei der Legalisierung im ersten Jahr seit in Kraft treten der Bestimmung, 20% im zweiten und 25% im dritten Jahr. Zeit bedeutet also Geld.
Wie hoch sind die Kosten?
Diese Frage kann erst nach einer Analyse des Einzelfalls beantwortet werden. Auch hier wird die richtige Vorbereitung bares Geld sparen.
Da die oben genannten Fristen erst nach Zustimmung des in der Materie zuständigen Consells beginnen werden, ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen um die notwendigen Vorbereitungen unter fachlicher Anleitung zu treffen. Gerne helfe ich Ihnen mit meinem spezialisierten Team hierbei. Ich benötige zunächst lediglich:
– die Kaufurkunde (Escritura)
– den aktuellen Grundsteuerbescheid (IBI)
Gefährlich kann die Legalisierung dann sein, wenn Sie unvorbereitet zur Gemeinde marschieren. Wer nämlich so dem Bauamt mitteilt, dass er auf einer illegalen Immobilie sitzt riskiert neben einem Ordnungsgeld auch den Abriss.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de