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Günstig kostet meist das Doppelte – teure Fehler beim Immobilienkauf auf Mallorca
Die Traumimmobilie auf Mallorca sollte es sein. Herr und Frau M. hatten nach langer Suche ein Haus für den Lebensabend gefunden.
Die Verkäufer sprachen die gleiche Sprache. Man verstand sich umgehend. Die Immobilie sah gut aus. Alles schien so zu sein wie es sein sollte.
Nach kurzer Überlegung entschlossen sich die Interessenten das Vereinbarte schriftlich zu fixieren. Ein einfacher deutsch – spanischer Vorvertrag für den Liegenschaftskauf der vom Makler zur Verfügung gestellt worden war kam ins Spiel. Klar gehalten, wenige Worte, keine unverständlichen Klausel. Die Unterschrift war Formsache. Ein Anwalt überflüssig.
Auch die Anzahlung für den Vertrag wurde bald überwiesen.
Das böse Erwachen kam Wochen später. Die Finanzierung wurde abgelehnt. Das Gutachten der Bank zeigte illegale Bauten auf.
Herr und Frau M. beschlossen, sich von dem Vertrag zurückzuziehen und verlangten die Erstattung des bereits gezahlten Betrages. Jetzt zeigte sich das wahre Gesicht der Verkäufer und des Mittlers. Ein klares „Nein“ war die Antwort. Die Immobilie sei „gekauft wie gesehen“. Geld gäbe es nicht erstattet. Der Rest sei das Problem der Käufer.
Herr und Frau M. suchten zu diesem Zeitpunk Hilfe beim Anwalt und zogen vor Gericht.
Nun hat das Gericht erster Instanz Palma mit einem Paukenschlag die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung verlautete das Gericht dass sich die Parteien vertraglich wirksam gebunden hätten. Die Rechte und Pflichten seinen in dem Dokument klar geregelt. Der „recht einfache Vorvertrag“ gäbe darüber hinaus eine Rückabwicklung unter den gegeben Umständen nicht her. Kurzum das Gericht bestätigte die Ansicht der Verkäufer. Der Vorvertrag war einfach, klar und vor allem rechtswirksam. Das er nicht auf die Belange der Immobilienkäufer zugeschnitten worden war wurde nun zum teuren Boomerang. Die geleistete Anzahlung steht laut dem Urteil den Verkäufern zu. Ansonsten gäbe es keine weiteren Rechte.
Der bei Herr und Frau M. verursachte Schaden beträgt bereits mehr als 50.000 EUR, dies neben Stress, schlaflosen Nächten und einem frustrierten Wunsch nach einer Immobilie auf Mallorca. Ob es hierbei bleibt wird die Berufungsinstanz entscheiden müssen.
Mein Tipp: Kaufen Sie nur mit einem Anwalt für Immobilienrecht eine Immobilie im Ausland.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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