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Es ist wieder so weit: Genehmigung zur Vermietung an Touristen.

Genehmigungen zur Vermietung von Wohnraum an Touristen sind auf Mallorca beliebt wie nie. Sie sichern nicht nur ein legales Einkommen für die Liegenschaft auf den Balearen, sondern sie stellen auch einen erheblichen Wertzuwachs dar, wenn die Mallorca – Immobilie einmal verkauft werden soll.

Vor knapp einem Jahr war es aber vorbei mit dem unbegrenzten Wachstum. Der Consell de Mallorca verhängte ein Moratorium. Es konnten seit August 2017 keine Anträge für Genehmigungen zur touristischen Vermietung von Immobilien mehr gestellt werden.

Nach endlosen Studien und Analysen wo, welcher Tourist auf Mallorca noch erwünscht ist, soll es nun ab dem 15 Juli 2018 wieder die Möglichkeit geben, die begehrten Vermietlizenzen zu beantragen.

Grundlage der Vergabe ist das geltende Tourismusgesetz welches unter anderem für die Immobilie vorschreibt:

  • eine gültige Cedula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitbescheinigung)
  • eine Genehmigung zur Vermietung an Touristen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle von Wohnungen
  • den gültigen Energiepass
  • das Vorhandensein von individuellen Strom- und Wasserzählern.

Der freien Vergabe von Erlaubnissen wurde ein Riegel vorgeschoben. Die noch zu vergebenden Plätze sind nunmehr limitiert und werden ab sofort in einer Börse gehandelt. Der Preis pro Platz (nicht Bett!!) wird sich wohl zwischen 3.000 und 4.500 EUR bewegen und ist im Genehmigungsverfahren zu zahlen. Sind keine Plätze mehr  vorhanden gibt es keine Genehmigungen. Diese soll es erst dann wieder geben, wenn Plätze zurückgegeben wurden.

Die damit erlangte Lizenz zur Vermietung der Immobilie an Touristen wird eine Gültigkeit von fünf Jahren haben und muss nach Ablauf erneut beantragt werden. Die oben genannte Gebühr pro Platz wird bei der erneuten Beantragung nicht nochmals fällig.

Mein Tipp: Bereiten Sie sich jetzt vor um den Run auf die Genehmigungen nicht zu verpassen.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

Kategorien:Immobilienrecht
  1. Ingo
    01/12/2018 um 00:02

    Sehr geehrter Herr Jahnel,

    habe Ihren Beitrag interessiert gelesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    R

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