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Kommt das Steuergeschenk für Immobilientransaktionen in 2015?

Kurz vor den Wahlen hat sich die konservative Regierung in Madrid dazu entschlossen, nach jahrelanger Enthaltsamkeit und steigender Steuern, das Rad herumzureißen. Die Steuerlast soll nun endlich wieder fallen. Für Residente aus einem Land der EU bedeutet dies, dass ab 2015 nur noch 20% anstatt von 24,75 % Steuern auf laufende Einkommen zahlbar werden sollen. Die gleiche Steuer, nämlich 20% anstatt von jetzt 21%, fällt beim Verkauf einer Liegenschaft auf den Gewinn an.

Weitere Erleichterungen werden für 2016 in Aussicht gestellt. Dann sollen die oben genannten Steuern auf 19% fallen.

Ein richtiger Quantensprung ist jedoch der Teil des Gesetzesentwurfes, mit dem Bürgern aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum die Möglichkeit der Reinvestition in Spanien eingeräumt wird. Nach der siebten Zusatzanordnung des Gesetzentwurfs sollen nunmehr Nicht – Residente das Recht haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine vollkommene Steuerbefreiung bei dem Verkauf ihrer Liegenschaft in Spanien dann zu erlangen, wenn der Verkaufserlös wieder in eine in Spanien belege Wohnimmobilie reinvestiert wird. Dieses Privileg stand bis dato nur in Spanien residenten Personen zu.

Der Entwurf der Modifizierung der spanischen Steuervorschriften sieht auf den ersten Blick natürlich sehr gut aus. Die Regierung ist des Lobes voll und klopft sich siegessicher auf die eigene Brust. Aber Politiker wären nicht Politiker wenn sie uns nur die halbe Wahrheit über die Medien preis geben würden.

Was oft bei den Lobeshymnen unterdrückt wird ist der Umstand, dass die Steuergeschenke durch die Abschaffung von Privilegien gegenfinanziert werden.

Bei Immobilientransaktionen sowohl von Residenten als auch von Nicht – Residenten ist dies konkret die Abschaffung des Inflationsausgleichs. Über diesen wurden beim Verkauf einer Immobilie der einstige Erwerbspreis und die Erwerbskosten der Inflation bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie angepasst. Besonders gravierende Auswirkungen wird dies auf Erwerbsvorgänge vor 1984 haben. Hier genießen Eigentümer zur Zeit noch einen gesonderten Inflationsausgleich von 11,11% pro Jahr. Somit waren die Verkaufsgewinne, zumindest bis 2006, faktisch steuerfrei.

Nunmehr soll genau dieser Inflationsausgleich gestrichen werden. Wie gesagt wird dies diejenigen hart treffen, die Liegenschaften schon seit Jahrzehnten halten, den genau diese Verkäufer partizipierten besonders stark vom Inflationsausgleich.

Was bedeutet das genau in der Praxis? Mit einem einfachen Rechenbeispiel kommt man schnell hinter den „Steuertrick“ der Regierung.
Hierzu nehme ich an, dass eine Immobilie mit einem Kaufwert von 200.000 EUR einmal in 1984 dann im Jahr 2005 und zu guter Letzt im Jahr 2009 erworben wurde. Die Immobilie wird einmal im Jahr 2014 und dann im Jahr 2015 für 600.000 EUR (nach Kosten) verkauft. Womit jeweils ein Gewinn vor Steuern von 400.000 EUR erwirtschaftet wird.

LEXJAHNEL - ABOGADOS (STEUERVERGLEICH SPANIEN VERKAUFSGEWINNSTEUER IMMOBILIEN 2014 & 2015)

(C) Matthias Jahnel – http://www.lexjahnel.de

Das Ergebnis ist eindeutig. Wer spät verkauft zahlt drauf. Wer also vor langer Zeit ein Haus oder eine Wohnung zum Beispiel auf Mallorca oder Ibiza erworben hat und sich nun mit dem Verkauf der Immobilie beschäftigt sollte versuchen noch dieses Jahr zu veräussern. Vielleicht auch indem er oder sie den Verkaufspreis senkt. Soweit die hören Steuern ab nächstes Jahr nicht gezahlt werden sollen, würde die Rettung nur im Kauf einer neuen Liegenschaft in Spanien bestehen. Wobei dies natürlich auch wieder (Kauf-) Steuern verursacht.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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Kategorien:Immobilienrecht, Steuern